Allgemeine Geschäftsbedingungen Energiecheck-Haustechnik Karl-Heinz Bottler
1. Vertragsgegenstand
1.1. Die Auftragsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Energieberatung Bottler (im folgenden auch Energieberater genannt) und dem Auftraggeber.
1.2. Der Grund für die Beauftragung des Energieberaters ergibt sich ausschließlich aus dem im Auftrag definierten Verwendungszweck. Wünscht der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages eine Änderung des Verwendungszwecks, so hat er über die Änderung des Verwendungszwecks eine Vertragsänderung mit dem Energieberater herbeiführen.
1.3. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn sie vom Energieberater ausdrücklich anerkannt werden.
2. Rechte und Pflichten
2.1. Der Auftrag wird vom Energieberater nach den geltenden und anerkannten Grundsätzen der Energieberatung und nach bestem Wissen durchgeführt. Der Stand der Beratung entspricht den aktuellen Grundsätzen der Energieberatung und den aktuellen Förderrichtlinien.
2.2. Die Energieberater erbringt seine Leistungen unparteiisch und objektiv. Er ist nicht von den Weisungen des Auftraggebers abhängig.
2.3. Der Energieberater ist berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers nachfolgende Arbeiten/Leistungen durchzuführen oder zu veranlassen, die zu einer ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags not- wendig sind. Dies sind insbesondere: Reisen bis zu einer Entfernung von 200 km von der Büroanschrift des Energieberaters; Anfordern von notwendigen Unterlagen; Erstellen von Fotos, Skizzen, Zeichnungen und Aufzeichnungen.
3. Lieferungen, Leistungen, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1. Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von dem Energieberater schriftlich gegenüber dem Auftraggeber bestätigt sind.
3.2. Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen des Energieberaters ist, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten umfassend und rechtzeitig nachkommt. Die Leistungspflichten des Energieberaters ruhen, solange der Auftraggeber seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist
3.3. Angaben, welche zur Erstellung der vereinbarten Leistung des Energieberaters erforderlich sind, sind unverzüglich dem Energieberater zuzuleiten. Dokumente die für die Bearbeitung des Energieberaters unerlässlich sind, sind von dem Auftraggeber unentgeltlich auszuhändigen.
3.4. Kommt der Energieberater mit seiner Leistung in Verzug, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, wenn er zuvor dem Energieberater eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung von mindestens 14 Tagen setzt. Der Rücktritt erfolgt im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB. Schadensersatzansprüche und weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit es sich nicht um den Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.
3.5. Der Auftraggeber hat den Energieberater bei der Durchführung des Auftrags zu unterstützen und Zugang zum Objekt zu ermöglichen. Der Auftraggeber ist darüber hinaus verpflichtet, dem Energieberater unverzüglich Änderungen eines Projekts mitzuteilen, das der Energieberater begleitet, soweit die Änderung für den Energieberater von Belang ist.
4. Weitere Sachverständige, Fachgutachter und Hilfskräfte
4.1. Der Energieberater ist verpflichtet, seine Leistungen und etwaige Gutachten persönlich zu erstellen. Soweit es für die Durchführung des Auftrages jedoch notwendig ist, kann der Energieberater nach eigenem Ermessen Hilfskräfte und Hilfsmittel einsetzen; Laboruntersuchungen sind von dem Auftraggeber ohne vorherige Absprache mit dem Energieberater zu bezahlen, soweit sie im Einzelfall 10 % der Auftragssumme nicht übersteigen.
4.2. Weitere Sachverständige, Fachgutachter oder Energieberater können grundsätzlich nur nach Absprache mit dem Auftraggeber eingeschaltet werden. Die dadurch verursachten Kosten trägt der Auftraggeber. Der Energieberater haftet nicht für Gutachten oder Ergebnisse weiterer Sachverständiger, Fachgutachter oder Energieverein oder Energieberater.
5. Terminvereinbarung
5.1. Der Energieberater hat den Auftrag in einer für ihn zumutbaren Zeit zu erstellen.
5.2. Terminabsprachen gelten nur dann, sofern sie schriftlich dem Auftraggeber zugesichert worden sind.
6. Urheberrecht
6.1. Der Auftraggeber darf den von ihm in Auftrag gegebenen Bericht bzw. Ausweis nur zudem in der Auftragserteilung festgelegten Zweck verwenden. Vervielfältigung und Veröffentlichung eines Berichts oder Ausweises sind nur möglich, wenn der Energieberater sein schriftliches Einverständnis gegeben hat.
6.2. Der Energieberater hat an den von ihm erstellten Berichten, Ausweisen oder sonstigen Skizzen, Zeichnungen, Plänen und Schriftstücken ein Urheberrecht.
6.3. Sollte der Auftraggeber den Bericht oder Ausweis an Dritte weitergeben, übernimmt er die persönliche Haftung für Schäden Dritter, die aufgrund des Berichts oder Ausweises entstehen. Er stellt den Energieberater von solchen Haftungsansprüchen Dritter frei.
7. Auskunftspflicht
Der Auftraggeber hat das Recht vom Energieberater Auskünfte darüber zu verlangen, ob der Auftrag termingerecht abgewickelt werden kann und ob zu den vertraglich vereinbarten Entgelten weitere Mittel des Auftraggebers erforderlich sind. Der Auftraggeber hat das Recht, über die Abwicklung des Auftrages unterrichtet zu werden.
8. Vergütung des Energieberaters
8.1. Grundlage für die Vergütung des Energieberaters ist das Angebot, sowie die einschlägigen Bestimmungen des BGB.
Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
8.2. Der Energieberater ist berechtigt, Abschlagszahlungen für die von ihm geforderten Leistungen und Aufwendungen zu verlangen. Der Energieberater ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen, sofern dies im jeweiligen Vertrag vereinbart ist. Der Energieberater ist dann berechtigt, erst nach Eingang der Vorauszahlung tätig zu werden.
8.3. Im Einzelfall könnte der Berater die vereinbarten Kosten bis zu 30 % überschreiten, wenn von ihm nur Teilleistungen gefordert werden, es eines umfangreichen Literaturstudiums bedarf oder ein besonderer Einsatz des Energieberaters gefordert wird, wie z.B. Arbeit an Wochenende, Feiertagen und bei Eilbedürftigkeit des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist vor Ausführung der Tätigkeiten des Energieberaters darauf hinzuweisen, dass die geforderten Tätigkeiten des Energieberaters die vorgenannte Erhöhung der Kosten auslösen.
8.3. Das vereinbarte Entgelt wird mit Übermittlung von Berechnungen, oder Übermittlung von Energieausweisen oder Bearbeitung von Antragstellungen an den Auftraggeber zur Zahlung fällig.
8.4. Die Leistungen des Energieberaters sowie dessen Auslagen unterliegen der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwert- steuer.
9. Zahlungen
Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung fällig. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ohne jeglichen Abzug zu bezahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung der Rechnung hat der Auftraggeber dem Energieberater den Schaden zu erstatten, der durch den Verzug entstanden ist.
10. Haftung
10.1. Der Energieberater haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Die Begrenzung der Haftung gilt unabhängig davon, ob es sich um eine vertragliche, außervertragliche unter eine gesetzliche in Haftung handelt.
10.2. Der Höhe nach ist ein etwaiger Schadensersatzanspruch beschränkt auf das Dreifache des Gesamtbetrages der vereinbarten Vergütung. Eine weitergehende Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche gegen den Energieberater sind der Höhe nach be- schränkt auf die in der Berufshaftpflicht des Energieberaters aufgeführte Deckungssumme von 250.000 € für Sach- und Vermögensschäden.
11. Rücktrittsrecht
11.1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist für den Auftraggeber nur zulässig, wenn der Energieberater sich mit seiner Leistung in Verzug befindet und der Auftraggeber dem Energieberater eine angemessene Nachfrist von 14 Tagen zur Erbringung der von ihm geschuldeten Leistung gesetzt hat. Die Setzung der 14-tägigen Nachfrist hat schriftlich zu erfolgen.
11.2. Der Energieberater ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Auftraggeber nach wiederholter Aufforderung seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt oder dem Energieberater keinen Zugang verschafft. Der Energieberater ist des Weiteren zum Rücktritt berechtigt, wenn der Auftraggeber gegenüber dem Energieberater ein pflichtwidriges Verhalten aufgrund einer schriftlichen Abmahnung des Energieberaters nicht ändert.
12. Erfüllungsort
Ort der Erfüllung ist die Anschrift des Energieberaters, soweit beide Parteien des Vertrages Kaufleute sind.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages aufgrund gesetzlicher Regelungen nichtig ist, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen können durch solche ersetzt werden, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen und gesetzlich zulässig sind. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Annahme einer solchen Ersatzbestimmung.
14.2. Änderungen oder Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.